Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot


Immer wieder geschieht es, dass sich Mitarbeiter des Vertragsbruchs schuldig machen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Verletzungen der Geheimhaltungspflicht, um die Nichtinformierung des Arbeitgebers über die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung oder gar um eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen – trotz ausdrücklichem Wettbewerbsverbots. Sollten Sie den Verdacht hegen, dass einer Ihrer Mitarbeiter illegal für einen Konkurrenten arbeitet, sind die Detektive der Kurtz Detektei Düsseldorf Ihre Observationsprofis zur gerichtsfesten Überprüfung des Delikts: 0211 9874 0021.


Fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen


Eine weitere Form des Vertragsbruchs ist beispielsweise die Nichtwiederaufnahme der Arbeit ohne legitime Begründung nach einem Urlaub oder einem Krankenstand. Wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Urlaub nicht zum Dienst erscheint und sich auch nicht meldet, um sein Fortbleiben zu erklären, ist er gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Möchte der Arbeitgeber nun Regressansprüche geltend machen und der Arbeitnehmer ist auch telefonisch oder postalisch nicht erreichbar, dann wenden Sie sich an die Ermittler der Kurtz Wirtschaftsdetektei Düsseldorf für die Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsortes. Wir ermitteln zeitnah, umfänglich und auch im Ausland, etwa am Urlaubsort des Arbeitnehmers. 


Yachthafen am Düsseldorfer Medienhafen; Kurtz Detektei Düsseldorf.
Bei schönem Wetter am Tag nach dem Urlaub fällt es dem ein oder anderen schwer, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Lieber würde man mit dem Boot oder der Yacht auf den Rhein fahren. Leisten kann man es sich vielleicht durch eine verbotene Nebentätigkeit.

Verrechnung, Wiedergutmachung, Gegenwert


Nicht immer muss dem Mitarbeiter gleich die Kündigung drohen, doch das liegt auch bei vielen Fällen von unbeabsichtigtem Fernbleiben von der Arbeit allein im Ermessen des Arbeitgebers. Sollte Ihr Arbeitnehmer nach einem Krankheitsfall nicht zur Arbeitsstelle zurückkehren, kann dies verschiedene Ursachen haben. Eventuell hat sich sein Zustand verschlimmert und er wurde ins Krankenhaus eingeliefert, dann könnten die Angehörigen vergessen haben, Sie zu informieren. Oder er wurde nach einem Krankenhausaufenthalt direkt an eine Kurklinik überwiesen und hat in der Aufregung vergessen, Sie darüber zu unterrichten. Sicherlich liegt hier kein böser Wille vor, nichtsdestotrotz möchten Sie in diesen Fällen ebenso über den Verbleib Ihres Angestellten informiert werden. Auch in diesem Zusammenhang ist die Detektei Kurtz Ihr kompetenter Ansprechpartner in Düsseldorf: 0211 9874 0021.